Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Claudia Maria Guenther (B2B)

Ösen lösen

  1. Allgemeines: Aufträge für CMG werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden. 
  1. Leistungen von CMG: Die Tätigkeit von CMG besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter als Dienstleistung. Eine Feinabstimmung für die endgültigen Inhalte der Dienstleistung wird auf der Grundlage eines ergänzenden Einzelangebotes durchgeführt. Der konkrete Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der von CMG zu erbringenden Dienstleistung richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird CMG den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch CMG auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt und dies schriftlich bestätigt. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten sowie als Wirtschaftsprüfer ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber versichert, nicht insolvent oder von Insolvenz bedroht zu sein. Mögliche Auftragsinhalte sind:

Beratung: CMG erbringt Beratungsgespräche und Workshops im Umfang der vereinbarten Dienstleistung auf der Basis von konventionellen Analyse- und Beratungsinhalten und Projektmanagement, Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen, wie sie im Beratungsgeschäft der Unternehmensberater vorkommen.

Ösen lösen: CMG begleitet die konventionelle Unternehmensberatung auf Wunsch mit Mentaltechniken. Werden Mentaltechniken auftragsgemäß angewendet und in konventionelle Beratungsleistungen integriert, gilt: Die von CMG angewandten Mentaltechniken entsprechen den Erkenntnissen der angewandten Quantenphysik und Neurowissenschaft. Sie sind nicht kausal-funktional erklärbar, denn sie entziehen sich den groben Messversuchen der Festkörper Experimental-Physik. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der angewandten Methoden kann weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden. Die Beratungsleistungen und inkludierte Mentaltechniken sind nicht mit einem betriebswirtschaftlichen Erfolgsversprechen verbunden. Es werden keine Versprechungen abgegeben, dass eine Veränderung oder Erfolg stattfindet.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers – Verwendung von Unterlagen: Der Auftraggeber stellt CMG auf Verlangen eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von CMG die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht richtig, nicht vollständig oder gar nicht oder ist die Zusammenstellung der Unterlagen geeignet CMG zu täuschen, ist CMG nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann CMG dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen. CMG legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist CMG nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von CMG alle Beratungsleistungen durch Mentaltechniken ergänzt werden, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren konventionelle Überprüfung zum Inhalt haben.
  2. Vergütung: Die Leistungen von CMG werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei CMG geltenden Tages- bzw. Stundensätzen, zzgl. Reisekosten, Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen, Vorbereitungshandlungen, Erstellen von Skripten und Trainingsunterlagen etc. berechnet und vergütet. CMG ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung. Ausnahme: Cultural Transformation Beratungen und CMG Mind Control Workshops werden vorab in Rechnung gestellt, es sei denn es gibt eine anderweitige Absprache. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von CMG nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist CMG berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann CMG nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann CMG dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

Zeit-und Vergütungsprognosen von CMG in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von CMG nicht beeinflusst werden können. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind, z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von CMG zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen. Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch CMG ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

  1. Zahlungsmodalitäten: Bei der mit CMG vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind. Die Rechnungen von CMG werden ohne Abzüge mit Zugang beim Auftraggeber fällig. A-Konto-Rechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von CMG angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind sofort nach Fälligkeit auf das von CMG angegebene Konto zu überweisen. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Beratungen, Trainings-vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Ein Stundenhonorar wird je angefangener Halbstunde vereinbart. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Auftraggeber, die Unternehmer sind, sind zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  2. Haftung: Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Hinweise erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg und die betriebswirtschaftliche Richtigkeit für Hinweise, Rat und Auskünfte ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn CMG die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen begleitet. Die fachliche Richtigkeit der Dienstleistung ergibt sich allein aus den unter Ziffer 2. benannten Dienstleistungsinhalten. CMG haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Urheberrechte und Datenschutz: Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von CMG an den von ihr erstellten Werken, insbesondere der Unterlagen. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Konzepte, Unterlagen und Ausarbeitungen durch den Auftraggeber – auch auf elektronischen Datenträgern – bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von CMG. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung haftet der Auftraggeber. Unabhängig von Schadensersatzforderungen, insbesondere bei der gewerblichen oder internen Verbreitung der Unterlagen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des 10-fachen Honorars als vereinbart.

Das Mitschneiden von Beratungsgesprächen, Workshops und Vorträgen auf Ton- oder Bildträger ist untersagt, sofern CMG keine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung erteilt hat. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung haftet der Auftraggeber. Unabhängig von Schadensersatzforderungen, insbesondere bei der gewerblichen oder internen Verwertung der Aufzeichnungen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des 10-fachen Honorars als vereinbart. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von CMG gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von CMG und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Auftraggebers. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der CMG einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von CMG für den Auftraggeber trägt oder diese übernimmt.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert CMG vor und während der vereinbarten Dienstleistung über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.

CMG verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. CMG ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch CMG und/oder ihre angestellte und/oder freie Mitarbeiter wegen höherer Gewalt, z. B. Streik, Naturkatastrophen, unzumutbaren Straßenverhältnissen sowie Krankheit, Unfall oder sonstigen von CMG nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist CMG unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Dazu unterbreitet CMG mindestens drei alternative Terminvorschläge. Lehnt der Auftraggeber alle drei Terminvorschläge ab – und kommt es deshalb zu keiner Nachholung der Dienstleistung innerhalb 9 Monaten gerechnet ab dem ursprünglich vereinbarten Termin – wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten gemäß Ziffer 4 fällig.

  1. Schlussbestimmungen: Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen ist ausgeschlossen. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Hamburg vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.